Richtiger Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen

Ein regelmäßiger und richtiger Rückschnitt ist für Sträucher und Bäume essenziell, um gesund und kräftig zu wachsen. Doch wann ist der ideale Zeitpunkt zum Schneiden und welche Techniken sind dabei zu beachten? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Pflanzen zurückgeschnitten werden sollten, wann der beste Zeitpunkt dafür ist und wie Sie den Rückschnitt richtig ausführen.

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Inhalt des Beitrags:

Die beste Zeit zum Zurückschneiden – Wann ist der richtige Moment?

Der richtige Zeitpunkt für den Rückschnitt ist entscheidend, um das Wachstum Ihrer Pflanzen zu fördern und Krankheiten zu vermeiden. Je nach Art und Pflegebedürfnissen gibt es unterschiedliche Zeitpunkte, die ideal für den Rückschnitt sind.

Rückschnitt-Kalender für Sträucher und Bäume:

Jahreszeit Pflanzentyp Beispiele Beste Zeit für den Rückschnitt
Frühling Obstbäume Apfelbaum, Birnenbaum, Kirschbaum Vor dem Austrieb (März bis April), nach Frostgefahr
Ziersträucher mit Frühjahrsschnitt Forsythie, Schneeball, Flieder Direkt nach der Blüte, um Blütenbildung im Folgejahr zu fördern
Rosen (Frühjahrsblüher) Edelrosen, Strauchrosen, Kletterrosen Nach dem letzten Frost, im März oder April
Beerensträucher Himbeere (Sommerhimbeeren), Johannisbeere Vor dem Austrieb, um Ertrag und Wachstum zu fördern
Sommer Blütenhecken Liguster, Hainbuche, Buchsbaum Juni bis August, nach der Blüte oder zur Formgebung
Sommerblüher Sommerflieder, Hibiskus, Lavendel Nach der Blüte, um das Wachstum anzuregen
Obstbäume (Korrekturschnitt) Apfelbaum, Birnenbaum Leichter Rückschnitt bei starkem Wachstum im Sommer
Herbst Rosen (Herbstschnitt) Strauchrosen, Beetrosen Oktober, um Rosen winterfest zu machen und das Wachstum zu fördern
Laubbäume Ahorn, Esche, Birke Nach dem Laubfall (Oktober bis November)
Beerensträucher (Herbstschnitt) Brombeeren, Himbeeren (Herbsthimbeeren) Nach der Ernte oder nach dem Laubfall
Winter Immergrüne Gehölze Eibe, Lebensbaum (Thuja), Kirschlorbeer Bei milderen Temperaturen, im Januar oder Februar
Ziersträucher mit Winterschnitt Hortensien (verblühte Blütenstände entfernen), Weiden Sanfter Rückschnitt für Form und Gesundheit
Kletterpflanzen Weinrebe, Efeu, Klematis Im späten Winter (Februar), bevor das Wachstum einsetzt

Welche Sträucher und Bäume müssen zurückgeschnitten werden und welche nicht?

Nicht alle Sträucher und Bäume profitieren von einem regelmäßigen Rückschnitt. Während einige Pflanzenarten durch das Schneiden kräftiger und blühfreudiger werden, wachsen andere von Natur aus harmonisch und dicht. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Pflanzen geschnitten werden sollten und welche nur gelegentliche Eingriffe benötigen.

Sträucher und Bäume, die regelmäßig zurückgeschnitten werden sollten

Ein regelmäßiger Rückschnitt unterstützt bei vielen Pflanzenarten nicht nur die Form und Gesundheit, sondern fördert auch das Wachstum und die Blütenbildung.

Heckenpflanzen:

Pflanzen wie Hainbuche, Liguster und Buchsbaum sind ideale Heckenpflanzen und profitieren von einem regelmäßigen Rückschnitt. Dieser sorgt dafür, dass die Hecken dicht und gleichmäßig wachsen und eine klare Form behalten. Besonders bei Liguster und Hainbuche ist der Sommerschnitt wichtig, um die Verzweigung zu fördern und die Hecke im unteren Bereich dicht zu halten.

 

Blühsträucher:

Viele Blühsträucher, wie zum Beispiel die Forsythie, der Sommerflieder und die Hortensie, sollten regelmäßig nach der Blüte zurückgeschnitten werden. So wird verhindert, dass die Pflanzen verkahlen und die Blütenpracht im Folgejahr erhalten bleibt. Bei der Hortensie ist es besonders wichtig, nur die verblühten Triebe zu kürzen, um die Blütenknospen für das kommende Jahr nicht zu beschädigen.

 

Obstbäume:

Obstbäume wie der Apfelbaum, die Birne und auch die Kirsche benötigen einen regelmäßigen Formschnitt, der sowohl im Winter als auch im Sommer erfolgen kann. Der Winterschnitt hilft dabei, die Kronenstruktur zu formen und das Wachstum zu fördern, während der Sommerschnitt die Fruchtbildung anregt. Regelmäßiges Schneiden verbessert die Belichtung der Krone, was Krankheiten vorbeugt und die Qualität der Früchte erhöht.

 

Beerensträucher:

Himbeeren (Sommer- und Herbsthimbeeren), Johannisbeeren und Brombeeren sollten jährlich zurückgeschnitten werden, um Erträge zu steigern und alte, unproduktive Triebe zu entfernen. Besonders bei Sommerhimbeeren ist das Auslichten im Frühjahr wichtig, um Platz für neue Ruten zu schaffen und die Pflanze gesund zu halten.

Pflanzen, die keinen oder nur seltenen Rückschnitt benötigen

Einige Pflanzenarten entwickeln sich am besten, wenn sie weitgehend sich selbst überlassen werden. Diese benötigen nur seltene oder sanfte Rückschnitte, um ihre natürliche Form zu bewahren und trotzdem gesund zu bleiben.

Nadelbäume:

Bäume wie die Kiefer und Fichte wachsen ohne regelmäßige Rückschnitte harmonisch und können frei ihre natürliche Form entfalten. Ein Rückschnitt ist hier nur dann nötig, wenn die Bäume in ihrer Ausbreitung begrenzt werden sollen, etwa bei einer zu nahen Pflanzung an Gebäuden oder Grenzen. Der Schnitt erfolgt bei Bedarf eher schonend und nur bei einzelnen Ästen.

 

Naturbelassene Wildsträucher:

Holunder, Haselnuss und Hartriegel entfalten ihre natürliche Schönheit, wenn sie frei wachsen dürfen. Diese Wildsträucher bieten oft Lebensraum für Vögel und Insekten und tragen zur ökologischen Vielfalt im Garten bei. Ein Schnitt wird nur nötig, wenn die Sträucher zu groß werden oder ältere Triebe entfernt werden sollen, um die Pflanzen zu verjüngen.

 

Ziergehölze:

Rhododendron, Magnolie und Kamelie gehören zu den Ziergehölzen, die nur einen gelegentlichen, sanften Rückschnitt benötigen. Ein Rückschnitt erfolgt meist nur zur Formkorrektur und um abgestorbene oder kranke Triebe zu entfernen. Da viele Ziergehölze empfindlich auf starke Rückschnitte reagieren, sollten sie nur mit Bedacht geschnitten werden.

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Baumfällung in Deutschland – Regelungen und Zeiträume*

Das Bundesnaturschutzgesetz legt allgemeine Bestimmungen für den Schutz von Bäumen, Sträuchern und anderen Gehölzen fest, wobei die Hauptregelungen durch § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG definiert sind. Diese sehen vor, dass Baumfällungen und größere Rückschnitte im Zeitraum vom 1. März bis 30. September grundsätzlich untersagt sind. Der Schutz soll Lebensräume für Tiere, insbesondere für Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit, erhalten.

Übersichtstabelle für erlaubte Baumfällzeiten und Regelungen:

Bundesland Erlaubter Zeitraum für Baumfällungen Zusätzliche Hinweise
Deutschland (Allgemein) 1. Oktober – 28. Februar Generelle Regelung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 39). Fällungen im Schutzzeitraum (1. März – 30. September) nur bei Gefahr.
Baden-Württemberg 1. Oktober – Ende Februar Kommunale Regelungen und landesweite Baumschutzsatzungen beachten, speziell in dicht besiedelten Gebieten.
Bayern 1. Oktober – Ende Februar Genehmigungspflicht für Bäume über 80 cm Umfang. Kommunale Satzungen ergänzen diese Regelungen teils weiter.
Berlin 1. Oktober – Ende Februar Fällgenehmigung für Bäume mit über 80 cm Umfang, besonders in Parks und Grünflächen. Stadtweite Baumschutzsatzungen beachten.
Brandenburg 1. Oktober – Ende Februar Alleenschutz und erweiterter Baumschutz für Landschaftsschutzgebiete (§ 29 BNatSchG).
Bremen 1. Oktober – Ende Februar Kommunale Satzungen für Baumschutz und Fällgenehmigungen, besonders in dicht besiedelten Stadtteilen.
Hamburg 1. Oktober – Ende Februar Fällgenehmigung für bestimmte Bäume erforderlich, besonders bei größerem Stammumfang; zusätzlich kommunale Regelungen.
Hessen 1. Oktober – Ende Februar Kommunale Baumschutzsatzungen für Bäume über 80 cm Umfang, insbesondere in Städten und Gemeinden.
Mecklenburg-Vorpommern 1. Oktober – Ende Februar Hohe Bußgelder bei Verstößen. Erweiterte Schutzmaßnahmen für Naturschutzgebiete und Küstenschutzareale.
Niedersachsen 1. Oktober – Ende Februar Baumschutzsatzungen in Kommunen für bestimmte Baumarten und Größen, teils mit hoher Bußgeldstrafe bei Verstößen.
Nordrhein-Westfalen 1. Oktober – Ende Februar Kommunale Satzungen in Städten wie Köln oder Düsseldorf; besondere Anforderungen bei Alleen- und Landschaftsschutz.
Rheinland-Pfalz 1. Oktober – Ende Februar Baumschutz in Städten und Gemeinden, insbesondere für Bäume mit großem Stammumfang und Naturdenkmäler.
Saarland 1. Oktober – Ende Februar Kommunale Baumschutzsatzungen mit Genehmigungspflicht und Bußgeldern für größere Bäume und Schutzbestimmungen.
Sachsen 1. Oktober – Ende Februar Landesweit ergänzt durch Schutz von Naturdenkmälern und Baumschutzsatzungen in Städten.
Sachsen-Anhalt 1. Oktober – Ende Februar Landkreise und Kommunen können besondere Baumschutzsatzungen anwenden, besonders bei großen Bäumen.
Schleswig-Holstein 1. Oktober – Ende Februar Kommunale Genehmigungspflicht für große Bäume und Naturdenkmäler, abhängig von Satzungen.
Thüringen 1. Oktober – Ende Februar Schutz von Naturdenkmälern und spezielle Regelungen in Städten und Gemeinden für den Baumschutz.

Quellenangaben zu Tabelle 2:
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39) – Die allgemeine Grundlage für die Baumfällregelungen in Deutschland. Das Gesetz regelt u.a. den Zeitraum, in dem Baumfällungen verboten sind, sowie Ausnahmen, die den Artenschutz betreffen.
BNatSchG § 39 – Gesetze im Internet

Informationen zu Landesregelungen und kommunalen Satzungen (NRW) – Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Regelung im Raum NRW sowie zu weiteren Bundesländern, insbesondere zur Genehmigungspflicht und Baumschutzsatzungen auf kommunaler Ebene, die lokale Vorschriften und Bußgelder regeln.

Stadt Recklinghausen

Erläuterungen zum Naturschutz und Landesrecht in Brandenburg und Bayern – Regelungen zu Naturschutzmaßnahmen für Alleen und Naturdenkmäler gemäß § 29 BNatSchG, die in bestimmten Gebieten zusätzlichen Schutz erhalten.
Baumschutzsatzungen in Bayern und Brandenburg über das Ministerium für Umwelt: MLUK Brandenburg Naturschutz

*Stand 10.2024 / ohne Gewähr

Häufige Fragen zum Rückschnitt von Bäumen und Pflanzen

Der optimale Zeitpunkt für das Pflanzen ist im Herbst oder frühen Frühling, wenn die Pflanzen in Ruhe sind. Das fördert die Wurzelentwicklung, was in der Regel das Wachstum stabilisiert und den Rückschnittbedarf minimiert.

Ja, besonders bei jungen Bäumen hilft ein Erziehungsschnitt, eine stabile Grundstruktur zu entwickeln und das Wurzelwachstum zu fördern. Junge Sträucher sollten vorsichtig geschnitten werden, um sie in Form zu bringen.

Anzeichen können abgestorbene Zweige, ungewöhnliche Verfärbungen, Risse in der Rinde oder Schädlingsbefall sein. Solche Pflanzen sollten ggf. entfernt oder stark zurückgeschnitten werden, um gesundes Wachstum zu ermöglichen.

Gartenscheren für dünne Zweige, Astscheren für dickere Äste und eine scharfe Säge für stärkere Äste sind ideal. Alle Werkzeuge sollten regelmäßig desinfiziert und geschärft werden, um die Pflanzen vor Infektionen zu schützen.

Ein Formschnitt dient der ästhetischen Gestaltung und wird oft an Hecken oder Formschnittgehölzen vorgenommen. Der Pflegeschnitt hingegen dient der Gesundheit und Förderung des Pflanzenwachstums, indem er tote, kranke oder überkreuzte Äste entfernt.

Das hängt von der Pflanze ab: Hecken benötigen oft zweimal im Jahr einen Formschnitt, während Obstbäume und Blühsträucher jährlich geschnitten werden sollten. Immergrüne Pflanzen und langsam wachsende Bäume benötigen nur gelegentliche Rückschnitte.

Das Schneiden bei starkem Frost ist nicht zu empfehlen, da die Schnittstellen an kalten Tagen schlechter heilen. Ideal sind milde Tage im Spätwinter oder Frühjahr.

Ein sauberes und scharfes Werkzeug hilft, glatte Schnittstellen zu schaffen, die besser heilen. Bei großen Schnittwunden an Bäumen kann ein Wundverschlussmittel hilfreich sein, wobei natürliche Heilungsprozesse oft bevorzugt werden.

Ja, manche Pflanzen wie Rhododendron oder Magnolie vertragen nur sehr sanfte Schnitte und sollten nur minimal beschnitten werden. Ein starker Rückschnitt kann bei solchen Pflanzen die Blüte mindern oder zum Absterben führen.

Klima und Wetterbedingungen wie Frost, Hitze und Feuchtigkeit können den richtigen Zeitpunkt beeinflussen. In milden Klimazonen kann der Rückschnitt früher stattfinden, während in kälteren Zonen der Spätwinter ideal ist.

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