ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der gartentyp GmbH (Stand 01/2022)

1. GELTUNGSBEREICH

  1. Die gartentyp GmbH, geschäftsansässig: Wuppertaler Straße 207, 45549 Sprockhövel (nachfolgend: gartentyp), ist spezialisiert auf die Bereiche Gartenbau und –planung, Gartenpflege sowie Innenraumbegrünung.

  2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Geschäftsverhältnis von gartentyp mit seinen Kunden und werden damit zum Vertragsbestandteil.

  3. Sie gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis mit einem Kunden, der das Geschäft entweder als Verbraucher und damit als natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchergeschäft), oder der als Unternehmer und damit als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft das Geschäft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigt (Handelsgeschäft).

  4. Abweichende Bedingungen eines Kunden, der das Geschäft als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Handelsgeschäft) tätigt, sowie Ergänzungen oder Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von gartentyp schriftlich bestätigt werden.

2. LEISTUNGSINHALTE

  1. Die Leistungen von gartentyp umfassen die Planung und Gestaltung von Gärten und Balkonen, sowie die Begrünung von Dächern und Innenräumen des Kunden mit unterschiedlichsten Materialien.

    Das Leistungsangebot wird erweitert mit dem Bau von Terrassen- und Poolanlagen. Davon umfasst ist die Inbetriebnahme und die Einwinterung der Poolanlage.

  2. Daneben bietet gartentyp seinen Kunden auch die ganzjährige Pflege von Gärten, Balkonen und den begrünten Außen- und Innenräumen sowie von gewerblichen Flächen/Objekten an. Dabei erfolgt im Zeitraum von März – Dezember die allgemeine Pflege und im Zeitraum von November – März der Winterdienst.

    Der Kunde kann diese Dienste jeweils gesondert als Saison-Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einer Saison oder zwei Saisons buchen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Folgesaison, sofern der Kunde nicht spätestens bis zum 31.07. eines Jahres kündigt. Die Kündigung hat in Textform gem. §126a BGB gegenüber gartentyp zu erfolgen.

    Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.

  3. Die allgemeinen Pflegeleistungen unterliegen einer automatischen jährlichen Preiserhöhung von 5,5% und der Winterdienst von 7,7%.

3. VERTRAGSANBAHNUNG und -ABSCHLUSS –/ PLANUNG und ÄNDERUNGEN

  1. Auf Grundlage der Besichtigung eines Kundenobjekts erstellt gartentyp ein entsprechendes Angebot, das die vereinbarten Leistungen und die dazu gehörenden P

    flanzen sowie Materialen umfasst. Darin erfasst ist eine Schätzung des erforderlichen Aufwands. Somit handelt es sich bei den Angeboten von gartentyp nicht um Festpreisangebote, es sei denn, das jeweilige Angebot versteht sich ausdrücklich als „Festpreisangebot“. Die Materialien sind 1 Woche vor Baubeginn an gartentyp auf Grundlage des Auftrags zu bezahlen.

    Bezüglich der Planungs- und Ausführungsarbeiten kommt mit dem Kunden ein Werkvertrag zustande.

  2. gartentyp hält sich an seine erstellten Angebote über einen Zeitraum von vier Wochen gebunden. Mit Bestätigung des Kunden, also Unterzeichnung des Angebots oder entsprechender angebotsbezogener Zustimmungserklärung kommt der Auftrag sodann zustande.

  3. Die Erstbesichtigung und das dahingehend geführte Gespräch mit dem Kunden sowie die Erstellung des Angebots sind kostenfrei. Erstellt gartentyp allerdings im Rahmen der gewünschten Planung eine Zeichnung, wird diese mit einem vorab zu vereinbarenden Kostenaufwand in Ansatz gebracht, der mit Übergabe des Angebots fällig wird, der aber im Fall der Auftragserteilung mit dem dann entstehenden Gesamtpreis verrechnet wird.

  4. Ergibt sich im Rahmen der Auftragsausführung aufgrund der Anordnung des Kunden Änderung- oder Ergänzungsbedarf, werden sich die Parteien darüber vorab verständigen. Der genaue Bedarf wird dann in einem Nachtragsauftrag festgehalten, für dessen Zustandekommen dieselben Voraussetzungen gelten wie für das Ursprungsangebot. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber zusätzliche oder alternative Arbeiten, die dem Grunde nach bereits im Angebot Anklang gefunden haben, verlangt und gartentyp dem nachkommt. In einer solchen Handhabung ist dann der Verzicht des Auftraggebers auf ein gesondertes schriftliches Nachtragsangebot enthalten.

  5. Ein Nachtragsauftrag und damit die Erstellung eines Nachtragangebots sind nicht erforderlich für Arbeiten, die im Rahmen eines Nachtrags bis zu einem Mehraufwand von 30% der ursprünglichen Angebotssumme führen.

  6. Führen vom Kunden angeordnete Änderungen des Werkerfolges zu Mehraufwand bei gartentyp, so können diese Leistungen ohne Erstellen eines Nachtragangebots gesondert in Ansatz gebracht werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis der zuvor hinterlegten Ursprungskalkulation.

4. PFLICHTEN VON gartentyp

  1. Die Ausführung der Arbeiten und Leistungen von gartentyp richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Garten- und Landschaftsbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material – und Produktfreigaben.

  2. gartentyp schuldet eine Leistung, die sich für das im Vertrag Vorausgesetzte, ansonsten zur gewöhnlichen Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werkes erwarten kann. Eine genauere Beschaffenheit des Werkes wird nicht vereinbart.

  3. Im Rahmen seiner Planung wird gartentyp die tatsächlichen Bedingungen beim Kunden vor Ort prüfen und seinem Angebot zugrunde legen. gartentyp wird den Kunden auf ihm erkennbare Mängel von Vorgewerken hinweisen. Die dahingehende Pflicht zur Prüfung von Vorgewerken beschränkt sich allerdings auf das objektiv Sichtbare und nicht auf Fachkenntnisse, die nicht der Branche von gartentyp unterfallen.

5. PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten von gartentyp diesen über verlaufende Versorgungsleitungen genau aufzuklären. Für mangels entsprechender Information nicht absichtlich herbeigeführte Schäden scheidet eine Haftung von gartentyp aus.

  2. Der Kunde sichert zu, die Arbeiten von Vorgewerken der zu bebauenden Fläche als mangelfrei abgenommen zu haben. Für etwaige Baumängel von Vorgewerken hat der Kunde einzutreten. Sollten die Leistungen von gartentyp durch solche Baumängel beeinträchtigt werden, so dass auch gartentyp seine Leistungen nicht mangelfrei erstellen kann, so bleibt der Vergütungsanspruch von gartentyp trotz dadurch bedingter, etwaiger Mängel seiner Leistungen in voller Höhe bestehen.

  3. Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Anschlüsse (z.B. Strom und Wasser) werden gartentyp vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

6. HAFTUNG VON gartentyp

  1. gartentyp haftet im Fall einer mangelhaften Ausführung seiner Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für das tatsächliche Anwachsen gelieferter Pflanzen besteht nur dann, wenn gartentyp auch mit der Fertigstellungspflege über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr beauftragt wird. Eine weitere Haftung für die Langlebigkeit der gelieferten Pflanzen übernimmt gartentyp dann nur bei Abschluss von weiteren, jährlichen Pflegedienst- und Winter-Abos.

    Eine Haftung von gartentyp setzt grundsätzlich die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden neben den Pflegeleistungen von gartentyp voraus (z.B. keine zusätzliche Düngung, Bewässerung ohne Absprache mit gartentyp).

  2. Die von gartentyp verwendete Ware entspricht in ihrer Beschaffenheit und Güte den vertraglich vereinbarten objektiven und subjektiven Anforderungen zum Zeitpunkt der Lieferung. Eine Haftung ist begrenzt auf ein sog. Auswahlverschulden. Sofern möglich, übergibt gartentyp dem Kunden eine Pflegeanleitung für gelieferte Pflanzen. Dem Kunden bleibt es zumutbar, entsprechende Pflegehinweise über herkömmliche Wege, wie z.B. bei entsprechenden Verkaufsstellen oder über das Internet, einzuholen, um die Pflanzen artgerecht zu behandeln.

  3. gartentyp übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der gelieferten Ware.

    Auch besteht keine Haftung für teilweise Mängel an Produkten, die handelsüblich sind. Zudem liegt nur dann ein Mangel vor, wenn dieser bereits zum Zeitpunkt der Verwendung des Produkts vorgelegen hat.

  4. Zeigt der Kunde einen Mangel an dem gelieferten Produkt an, so hat gartentyp zunächst ein zweimaliges Recht auf Nachbesserung, der er unmittelbar nach Anzeige nachkommen wird. Gelingt die Beseitigung des Mangels innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, so liefert gartentyp ein Ersatzprodukt. In einem solchen Fall hat der Kunde das mangelhafte Produkt an gartentyp herauszugeben.

  5. Der Kunde kann bei endgültig gescheiterter Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Ersatz der Aufwendungen geltend machen, die ihm durch die Beauftragung eines Dritten mit der Gestaltung des vertraglich Vereinbarten entstanden sind. Der Schadensersatz von gartentyp ist dabei auf die Höhe des Gestaltungswertes begrenzt. Eine Haftung von gartentyp für Folgekosten jeglicher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, die gescheiterte Nachbesserung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gartentyp.

    Bei Vorliegen eines Verbrauchergeschäfts ist die Ersatzpflicht für Schäden an anderen Gegenständen des Kunden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt, sofern gartentyp den Schaden zu vertreten hat und fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat.

  6. Liegt ein Handelsgeschäft vor, hat der Kunde die Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 7 Werktagen gartentyp anzuzeigen, wobei die Anzeige schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) oder auch mündlich erfolgen kann. Im Rahmen eines solchen Handelsgeschäfts haftet gartentyp nicht für Sachschäden, die nicht an dem Werk selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn des Kunden. Soweit die Haftung von gartentyp ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

  7. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gartentyp oder seiner Erfüllungsgehilfen bleiben von dieser Regelung unberührt.

  8. Sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme des Werks.

    Zeigt sich ein Warenmangel, z.B. an einer Pflanze oder sonstigen Produkt, erst im oder nach dem 21. Monat der Gewährleistungsfrist, kann der Kunde einen solchen Mangel noch weitere 4 Monate anzeigen. Eine diesbezügliche Nacherfüllung hemmt die Verjährung für die Dauer der Nacherfüllung, sodass sich die Verjährungsfrist um 2 Monate nach Rückerhalt der Ware verlängert.

    Hat der Kunde das Geschäft als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit getätigt (Handelsgeschäft), beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

  9. Die Haftung von gartentyp für Personenschäden (Verletzung von Körper oder Gesundheit) bleibt von den hier getroffenen Regelungen zu den Mängelgewährleistungsverpflichtungen des Kunden und ihrer Verjährung unberührt und damit uneingeschränkt bestehen.

  10. Für Fälle höherer Gewalt (wie z.B. Sturm und Frost), Fräßschäden, Schädlingsbefall oder pilzliche Infektionen etc. scheidet eine Haftung von gartentyp aus. Im Rahmen einer Fertigstellungpflege versucht gartentyp allerdings, solchen Ereignissen entgegen zu wirken.

7. ABNAHME / ABNAHMEFIKTION / VERGÜTUNG

  1. Über die Fertigstellung des Werkes erfolgt eine Abnahme. Der Kunde kann diese wegen nur unwesentlicher Mängel nicht verweigern.

  2. Die Abnahmefiktion tritt ein, sofern der Kunde sich zu dem Abnahmeverlangen von gartentyp nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden äußert oder die Abnahme ohne Benennung eines Mangels verweigert. Kunden, die Verbraucher sind, werden auf diese Rechtsfolgen mit der Abnahmeaufforderung von gartentyp schriftlich – d.h. in Textform – hingewiesen.

    Die Benutzung des fertiggestellten Werks, wie z.B. die Terrassenpflasterung, ist bis zur Abnahme nur nach schriftlicher Absprache mit gartentyp erlaubt.

  3. Teilabnahmen sind möglich, sofern diese mit dem Kunden vereinbart werden.

  4. Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er auf Verlangen von gartentyp an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitzuwirken. Eine gemeinsame Zustandsfeststellung ist dann von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben und mit der Angabe des Tages der Feststellung zu versehen.

    gartentyp kann die Zustandsfeststellung dann einseitig vornehmen, wenn der Kunde an einem vereinbarten Termin oder an einem von gartentyp unter Wahrung einer angemessenen Frist bestimmten Termin nicht teilnimmt, es sei denn der Kunde hat sein Fernbleiben nicht zu vertreten und hat dies gartentyp unverzüglich mitgeteilt. Durfte gartentyp die Zustandsfeststellung alleine vornehmen, wird dem Kunden ein mit Datum der Feststellung und Unterschrift von gartentyp versehene Abschrift zur Verfügung gestellt.

  5. Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes und Erhalt der prüffähigen Schlußrechnung fällig.

    Zur Prüffähigkeit der Schlußechnung übergibt gartentyp in für den Kunden nachvollziehbarer Weise eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung begründete Einwendungen erhebt, wird eine Prüffähigkeit unterstellt.

  6. Die Vereinbarung von Teilzahlungen bleibt möglich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

8. KÜNDBARKEIT DES VERTRAGES / RÜCKTRITTSRECHT

  1. Die Kündbarkeit des Vertragsverhältnisses richtet sich für den Kunden nach § 648 BGB. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Vertrages ist gartentyp berechtigt, die erbrachten Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Vergütung abzurechnen.

  2. gartentyp kann den Vertrag kündigen, wenn die vereinbarten Leistungen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig erbracht werden können. Davon bleibt der volle Vergütungsanspruch von gartentyp unberührt.

  3. Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen.

  4. Die Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich, d.h. in Textform erfolgen, so dass eine Kündigung per E-Mail nicht wirksam ausgesprochen werden kann.

  5. gartentyp ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall erfolgt die Abrechnung des Auftrages hinsichtlich der bis dahin erbrachten Leistungen auf Basis der vereinbarten Vergütung. Gartentyp kann zudem die unverbrauchte Ware zurückzuverlangen.

9. GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis mit einem Kunden, der Kaufmann ist, ist Wuppertal. Das gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Geschäftssitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.