Grenzabstände bei Hecken, Bäumen und Pflanzen - Das müssen Sie beachten
Streitigkeiten unter Nachbarn sind ein Ärgernis, welches mit gegenseitiger Rücksichtnahme schnell verhindert werden kann. Häufig sind es dabei aber nicht die laut spielenden Kinder oder Nachbars Katze, die in fremden Gärten ihr Unwesen treibt. Es sind viel banalere Dinge, die einen Streit unter Nachbarn auslösen können. Eine häufige Ursache für den Nachbarschaftsstreit sind die Bepflanzungen an den Grundstücksgrenzen. Solche Auseinandersetzungen landen sogar gern einmal vor Gericht.
Lassen Sie es nicht so weit kommen, denn die Grenzabstände beim Pflanzen von Bäumen, Hecken und anderen Pflanzen sind gesetzlich geregelt. Ein schneller Blick in die gesetzlichen Vorschriften kann viel Ärger in der Zukunft ersparen
Grenzabstände von Pflanzen – die Regelungen in Nordrhein-Westfalen
Die Regelungen für das nachbarschaftliche Miteinander an der Grundstücksgrenze ist durch Bundesgesetze und durch die Landesgesetze festgelegt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich zum Beispiel Regeln zum Eigentumsrecht, zur Abwehr von Emissionen (§ 903 BGB) und zum Überhang (§910 BGB). Letzterer bezieht such auch auf Bepflanzungen an der Grundstücksgrenze und der Auswirkungen der Pflanzen auf den Nachbarn. Ob überhängende Äste abgeschnitten werden müssen, regeln diese beiden Paragrafen beispielsweise.
Geht es generell um Bepflanzungen an der Grundstücksgrenze, ist in Nordrhein-Westfalen das Nachbarrechtsgesetz von 1969 die Grundlage. Hier wird geregelt, welche Pflanzabstände bei welchen Pflanzen und Gehölzen zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen. Das NachbG NRW sieht dabei folgende Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze vor:
Bepflanzung | Abstand |
Stark wachsende Bäume (Rotbuche, alle Lindenarten, Platane, Rosskastanie, Eiche und Pappel) | 4,00 Meter |
Alle weiteren Bäume | 2,00 Meter |
Stark wachsende Ziersträucher (Flieder, Feldahorn, Goldglöckchen, Haselnuss, Pfeifensträucher) | 1,00 Meter |
Alle weiteren Sträucher | 0,50 Meter |
Kernobstbäume auf stark wachsender Unterlage sowie Süßkirsche, Walnuss, Edelkastanie | 2,00 Meter |
Kernobstbäume auf mittelstark wachsender Unterlage sowie Steinobstbäume | 1,50 Meter |
Kernobstbäume auf schwach wachsender Unterlage sowie Brombeersträucher | 1,00 Meter |
Alle weiteren Beerensträucher | 0,50 Meter |
Rebstöcke in geschlossenen Rebanlagen mit mehr als 1,80 Meter Höhe | 1,50 Meter |
Alle weiteren geschlossenen Rebanlagen | 0,75 Meter |
Einzelne Rebstöcke | 0,50 Meter |
Hecken über 2 Meter Höhe | 1,00 Meter |
Hecken bis zu 2 Meter Höhe | 0,50 Meter |
Die Aufzählung ist exemplarisch. Das heißt, auch die Pflanzabstände weiterer Bäume und Ziersträucher können geregelt sein. Dies ist zum Beispiel beim Bambus der Fall, bei dem ein Gericht entschied, dass auch hier die Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen. Zudem dürfen Zier- und Beerensträucher das Dreifache des Pflanzabstandes in der Höhe nicht überschreiten. Wir empfehlen, vor der Auswahl der Pflanzen und der Bepflanzung den Rat eines Profis einzuholen.
Gartenexperten wie wir kennen das Wachstum der Bäume und Sträucher genau. Wir können daher einschätzen, wie die Pflanzen sich in ein paar Jahren entwickelt haben werden, wie hoch sie werden und wie weit sie an die Grenze heranwachsen. Auch welche Pflanzen und Bäume neben den beispielhaft erwähnten zu den stark wachsenden gehören, können wir Ihnen sagen. Dies hängt nämlich auch von der Bodenbeschaffenheit, vom Klima und den Höhenverhältnissen ab. Eiben, Zedern oder Douglasienfichten können zum Beispiel dazugehören. Zudem können wir auch das Beschneiden der Sträucher und Gehölze vornehmen.
Ausnahmen bei den Regelungen für Pflanzabstände an der Grundstücksgrenze
Die Abstandsregeln gelten nicht, wenn die Hecke als Einfriedung auf der Grundstücksgrenze dient. Weiterhin müssen die Grenzabstände nicht beachtet werden, wenn die Bäume und Sträucher hinter einer solchen geschlossenen Einfriedung gepflanzt werden und diese nicht überragen.
So messen Sie die Grenzabstände richtig aus
Bei Bäumen geht die Abstandsmessung von der Mitte des Stammes aus. Bei Hecken hingegen wird der Abstand nicht vom Haupttrieb gemessen, sondern dort, wo der Pflanzenstamm aus der Erde tritt, der der Grenze zum Nachbarn am nächsten ist. Es ist daher wichtig, beim Anpflanzen die Seitenausdehnung der Sträucher zu beachten. Bei Sträuchern, die gemeinhin mit sehr vielen Seitentrieben ausgestattet sind, wie Himbeeren oder Brombeeren, kann es Ausnahmen geben, bei denen dann von der Mitte des Haupttriebes gemessen wird. Auch hier beraten wir als Experten Sie gern.
Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie uns, damit Sie sich den Ärger sparen und ganz entspannt Ihren Traumgarten genießen können.